Ab dem 8. März 2021 dürfen die bis dahin geschlossenen Bereiche des Einzelhandels unter Vergabe eines Termins wieder Kunden empfangen. Die Terminabsprache mit dem Geschäft sollte per Telefon, Mail oder auf anderem elektronischem Wege erfolgen. Bei allen Besuchen müssen weiterhin die Hygiene- und Sicherheitsregeln beachtet werden. Ab dem 15. März 2021 gilt zu dem teilweise die Pflicht eines aktuellen Corona-Schnelltests (z. B. bei einem Kosmetiktermin, Friseurbesuch, oder Termine im Heilmittelbereich). Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrem Geschäftsbesuch.
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